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Einreisebestimmungen: Unterwegs mit Hund

Hier hat es sich unser kleiner vierbeiniger Freund schon vor Antritt der Reise Gemütlich gemacht.

Einreisebestimmungen in Europa mit Hund

Wer innerhalb von Europa mit seinem Hund auf Urlaub fährt, sollte sich rechtzeitig über die jeweiligen Einreisebestimmungen informieren.

Innerhalb der EU-Staaten ist das Reisen mit seinem Vierbeiner an einheitliche Einreisebestimmungen gebunden. Die Basis für das „grenzenlose“ Reisen ist der sogenannte EU-Heimtierausweis. Dieser ist nummeriert und wird ausschließlich von Tierärzten für Hunde, aber auch Katzen und Frettchen ausgestellt. Die Tiere werden mit einem Mikrochip versehen und sind damit eindeutig identifizierbar. Laut Einreisebestimmungen in den EU-Mitgliedsstaaten ist der wichtigste Eintrag eine gültige Tollwutimpfung. Diese ist ab einem Lebensalter von 12 Wochen vorgeschrieben und muss zum Zeitpunkt der Einreise schon mindestens 21 Tage zurück liegen. Somit ist das Reisen mit Hund ins Ausland zwischen der 12. und 15. Lebenswoche grundsätzlich nicht möglich, wobei einige wenige Ausnahmen die Regel bestätigen.

So ist in manchen Ländern (wie Österreich und Slowenien) die Einreise mit einem Welpen unter 12 Wochen bzw. zwischen der 12. und 15. Woche (Impfung erhalten, aber noch nicht 21 Tage her) möglich, wenn man zusätzlich eine Tollwutunbedenklichkeitsbescheinigung des Tierarztes mitführt. Mit dieser wird bestätigt, dass der Welpe bis dato nur an seinem Geburtsort gelebt hat und nicht mit wilden Tieren in Kontakt gekommen ist, die möglicherweise einer Infektion hätten ausgesetzt sein können. Die Einreise ist in diesen Ländern auch möglich, wenn der Welpe vom Muttertier begleitet wird und die Hündin alle Einreisebestimmungen erfüllt.

In folgende Ländern dürfen Hunde nur mit gültiger Tollwutimpfung einreisen, also ab einem Alter von 15 Wochen: Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Deutschland, Kroatien, Großbritannien, Schweden, Zypern, Irland, Italien, Spanien, Griechenland, Ungarn, Lettland, Malta, Polen, Portugal und Norwegen.

Musste Tollwut früher noch jährlich geimpft werden, werden heute die Mehrjahrestollwutimpfungen innerhalb der EU (Gültigkeit 3 oder 4 Jahre) anerkannt. Das gilt auf für das Reisen mit Hund!

Die Reisebestimmungen beziehen sich außerdem auf den privaten Reiseverkehr mit nicht mehr als 5 tierischen Begleitern.

American Pittbull Terrier mit einem Spielball im Maul. /Foto: Canva

Die Einreise mit sogenannten Listenhunden wie dem American Pitbull Terrier, kann sich in manchen Ländern durchaus schwierig gestalten. /Foto: Canva



Neben den in der EU mittlerweile größtenteils recht einheitlichen Einreisebestimmungen gelten aber in den jeweiligen Europäischen Staaten weitere nationale Bestimmungen, die sich teilweise auf Rassen, Haltungsformen und Sicherheitsbestimmungen beziehen. Die wichtigen Infos für die wohl im Sommer beliebtesten südlichen Reiseziele mit Hund haben wir zusammengefasst:

So bereist dein Hund Kroatien

 

 

 

 

 

 

Kristallklares Wasser, einsame Buchten…all das ist auch für deinen Hund Kroatien.

Urlaub mit Hund in Kroatien

Neben der Verpflichtung zur gültigen Tollwutimpfung, eines gültigen EU-Heimtierausweis und der Mikrochip-Kennzeichnung gelten jedoch noch weitere Bestimmungen zur Einreise in Kroatien. (Generelle Einreisebestimmungen in Europa)

Nicht dass das ein Problem für die Mehrheit der Hundebesitzer im deutschsprachigen Raum wäre, der Vollständigkeit halber sei es dennoch erwähnt: Bei der Einreise darf man maximal 5 Haustiere (also beispielsweise 2 Hunde und 3 Katzen) mit sich führen! Einzig ausgenommen davon sind Events wie Ausstellungen oder Sportveranstaltungen, zu denen ein Hund Kroatien bereist.

Welpen, die unter 15 Wochen alt sind, dürfen nicht einreisen.

Generell gilt auch hier die Regel, dass die Tollwutimpfung zunächst mindestens 21 Tage her sein muss. Im Falle der Wiederholungsimpfung innerhalb des vom Veterinär im Impfpass angegebenen Intervalls ist eine Einreise jedoch sofort wieder möglich. Versäumt man aber diesen Auffrischungs-Termin, sollte nach der dann tatsächlich erfolgten Auffrischung jedenfalls wieder 21 Tage zugewartet werden, ehe der Hund Kroatien besucht.

Besonders aufmerksam sollten diejenigen Hundefreunde sein, die mit einem Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier oder Bull Terrier einreisen wollen. Diese sollten nämlich unbedingt den FCI-Abstammungsnachweis mit sich führen, da Hunde ohne diesen Nachweis bzw. Mischlinge des Typs Bullterrier nicht einreisen dürfen.

Weitere Infos dazu findet ihr hier: www.veterinarstvo.hr

 

So bereist dein Hund Italien

 

 

 

 




Amore, Sandstrand, Pasta … damit lockt Italien, eines der beliebtesten Reiseziele der Deutschen, Österreicher und Schweizer im Sommer.


Urlaub mit Hund in Italien

Über die generellen Voraussetzungen wie EU-Heimtierausweis, Mikrochip-Kennzeichnung und die gültige Tollwutimpfung haben wir bei den allgemeinen Einreisebestimmungen bereits hingewiesen. Weiters dürfen Welpen unter 15 Wochen nicht nach Italien einreisen.

Ansonsten ist Italien für den Urlaub mit Hund ein relativ unkompliziertes Land und auch die Hundefreundlichkeit der Italiener selbst ist in den letzten 10 Jahren regelrecht legendär geworden. Zu beachten ist allerdings, dass ein Hund Italien nur mit Leine und Maulkorb bereisen darf. Hier genügt es allerdings, wenn diese lediglich mitgeführt werden. Auch die Ordnungsgemäße Sicherung der Hunde im Fahrzeug ist den Italienische Behörden ein Anliegen. Frei im Fahrgastraum, etwa zwischen den Beinen des Beifahrers oder ähnlich fahrlässige Reisegewohnheiten, sind verboten.

Beachten sollte man auch das höhere Infektionsrisiko durch von Insekten übertragenen Blutparasiten, die durchaus bedrohliche Erkrankungen auslösen können. Borreliose, Leishmaniose, Herzwurm sind nur ein paar der häufigsten Erkrankungen, die bei uns noch eher selten nachgewiesen werden, für den Hund die Italienreise aber richtig unangenehm werden lassen können. Vor der Abreise jedenfalls diesbezüglich den Tierarzt oder die Tierärztin des Vertrauens zu Rate ziehen.

Weitere Infos dazu findet ihr hier: www.salute.gov.it/


Urlaub mit Hund in Slowenien

 

 

 

 

 

 



Slowenien – Mehr als nur eine Zwischenstation


Urlaub mit Hund in Slowenien

Oft nur beim Transit nach Kroatien durchquert, hat Slowenien doch einiges für den Hund zu bieten. Liebenswerte Kleinstädte, eine abwechslungsreiche Landschaft und eine kleine, aber feine Küstenlinie laden ein, sich das Land an der nördlichen Adria genauer anzuschauen.

Und die Slowenen machen das den Urlaubsfreunden mit Hund relativ einfach. Neben den gängigen EU-Bestimmungen mit Heimtierausweis, Mikroship-Kennzeichnung und gültiger Tollwutimpfung ist für den Hund lediglich eine Leinenpflicht an öffentlichen Plätzen und eine Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgesehen. Also kein großer Unterschied zu den Gesetzgebungen in Österreich oder Deutschland etwa. Diese Regelung gilt übrigens für alle Rassen, lediglich offizielle Assistenz- bzw. Führhunde sind davon ausgenommen.

Für die Einreise mit Welpen unter 12 Wochen und zwischen der 12. und 15. Woche (die zwar Tollwut geimpft sind, aber die Impfung noch keine 21 Tage her ist) muss zusätzlich zu Mikrochip und Heimtierausweis eine Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung des Tierarztes mitgeführt werden. Mit dieser wird bestätigt, dass der Hund seit seiner Geburt am Geburtsort gehalten wurde und nicht mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen ist. Oder der Welpe wird von der Mutterhündin begleitet, welche nachweislich vor der Geburt des Welpen eine gültige Tollwutimpfung erhalten haben muss.

Weitere Infos dazu findet ihr hier: www.gov.si


Wir bemühen uns, die Einreisebestimmungen stets aktuell zu halten. Da sich dennoch Änderungen ergeben können, von denen wir nicht oder nicht schnell genug Kenntnis erlangen, bitte checkt vor eurem Urlaub mit Hund unbedingt nochmals die offiziellen Infos der zuständigen Botschaft!

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