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Einreisebestimmungen in Europa für den Urlaub mit Hund

Europa am Globus

Wer innerhalb von Europa mit seinem Hund auf Urlaub fährt, sollte sich rechtzeitig über die jeweiligen Einreisebestimmungen informieren.

Innerhalb der EU-Staaten ist das Reisen mit seinem Vierbeiner an einheitliche Einreisebestimmungen gebunden. Die Basis für das „grenzenlose“ Reisen ist der sogenannte EU-Heimtierausweis. Dieser ist nummeriert und wird ausschließlich von Tierärzten für Hunde, aber auch Katzen und Frettchen ausgestellt. Die Tiere werden mit einem Mikrochip versehen und sind damit eindeutig identifizierbar. Laut Einreisebestimmungen in den EU-Mitgliedsstaaten ist der wichtigste Eintrag eine gültige Tollwutimpfung. Diese ist ab einem Lebensalter von 12 Wochen vorgeschrieben und muss zum Zeitpunkt der Einreise schon
mindestens 21 Tage zurück liegen. Somit ist das Reisen mit Hund ins Ausland zwischen der 12. und 15. Lebenswoche grundsätzlich nicht möglich, wobei einige wenige Ausnahmen die Regel bestätigen.

Ob Strand, Berge oder Kultur... Europa hat alles zu bieten, was sich Frauchen, Herrchen und Hund wünschen. /Foto: Pixabay

So ist in manchen Ländern (wie Österreich und Slowenien) die Einreise mit einem Welpen unter 12 Wochen bzw. zwischen der 12. und 15. Woche (Impfung erhalten, aber noch nicht 21 Tage her) möglich, wenn man zusätzlich eine Tollwutunbedenklichkeitsbescheinigung des Tierarztes
mitführt. Mit dieser wird bestätigt, dass der Welpe bis dato nur an seinem Geburtsort gelebt hat und nicht mit wilden Tieren in Kontakt gekommen ist, die möglicherweise einer Infektion hätten ausgesetzt sein können. Die Einreise ist in diesen Ländern auch möglich, wenn der Welpe vom Muttertier begleitet wird und die Hündin alle Einreisebestimmungen erfüllt.

In folgende Ländern dürfen Hunde nur mit gültiger Tollwutimpfung einreisen, also ab einem Alter von 15 Wochen: Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Deutschland, Kroatien, Großbritannien, Schweden, Zypern, Irland, Italien, Spanien, Griechenland, Ungarn, Lettland, Malta, Polen, Portugal und Norwegen.

Musste Tollwut früher noch jährlich geimpft werden, werden heute die Mehrjahrestollwutimpfungen innerhalb der EU (Gültigkeit 3 oder 4 Jahre) anerkannt. Das gilt auf für das Reisen mit Hund!

Die Reisebestimmungen beziehen sich außerdem auf den privaten Reiseverkehr mit nicht mehr als 5 tierischen Begleitern.

Die Einreise mit sogenannten Listenhunden, wie dem American Pitbull Terrier, kann sich in manchen Ländern durchaus schwierig gestalten. /Foto: Canva

Neben den in der EU mittlerweile größtenteils recht einheitlichen Einreisebestimmungen gelten aber in den jeweiligen Europäischen Staaten weitere nationale Bestimmungen, die sich teilweise auf Rassen, Haltungsformen und Sicherheitsbestimmungen beziehen. Die wichtigen Infos für die im Sommer wohl beliebtesten südlichen Reiseziele mit Hund haben wir zusammengefasst:

Einreisebestimmungen für Belgien

Einreisebestimmungen für Italien

Einreisebestimmungen für Kroatien

Einreisebestimmungen für Slowenien

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